07.12.2020 | Termine 2021

Termin Tag Veranstaltung Beginn, Bemerkungen
24. April Sa Rama Dama Fällt coronabedingt aus
15. Mai Sa Ansegeln Fällt coronabedingt aus
10. – 13. Juni, nach Pfingstferien Do - So A-Cat Int. Deutsche Bestenermittlung CAT-Regatta SFW, Regatta ums Walchenfass Nur clubextern, Segelfreunde Walchensee
26.-27. Juni Sa – So Club- und Flottenmeisterschaft Opti-/Laser-/Europe- & Kinder-Training 11:00 Uhr Briefing, clubintern
09.-11.Juli
10.-11. Juli
Fr – So
Sa – So
Bestenermittlung/ EuroCup: 30x Int. Moth;
RL-Regatta, 15x Europe, 20x FD*
08:30 Uhr Treffen der Teammitglieder
17.-18.Juli Sa – So RL-Regatta: 10x Monas, 15x 505er ,5x Musto, 12x 29er* 08:30 Uhr Treffen der Teammitglieder
30. August Mo Kreis-Jugend-Ring – Segeln mit Kindern SCLW-Skipper nehmen Kinder des KJR mit
18. September Sa Absegeln 11:00 Uhr Briefing, clubintern
19. November Fr Jahres-Mitgliederversammlung (siehe gesonderte schriftliche Einladung)
04. Dezember Sa Nikolausfeier 17:00 Uhr in der Clubhütte

*1. Abschätzung der Teilnehmerzahl

16.06.2020 | Regatten 2020 abgesagt

Da es uns nicht möglich ist, das geforderte Hygienekonzept auf unserem Clubgelände umzusetzen, hat sich der Vorstand des SCLW dazu entschieden alle Ranglistenregatten 2020 abzusagen.

Wir hoffen, das es 2021 wieder klappt.

12.05.2020 | Ansegeln am 16. Mai findet NICHT statt

Leider müssen wir unser gemeinsames Ansegeln dieses Jahr CORONABEDINGT absagen. Hoffen wir, dass es nächstes Jahr klappt.

12.05.2020 | Seit 11.5.2020 darf wieder gesegelt werden.

Folgende Empfehlungen für das Verhalten auf dem Clubgeländer werden gegeben:

Der Besuch des Vereinsgeländes ist ausnahmslos für Personen untersagt, die Symptome einer
Grippe- oder Erkältungskrankheit haben bzw. wenn entsprechende Krankheiten/Symptome im
Haushalt oder nahem persönlichen Umfeld vorliegen

  • Das Abstandsgebot gegenüber Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten!
  • Keine Gruppenbildung; Trainingsgruppen sind auf max. fünf Personen beschränkt
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Hände waschen/desinfizieren) sind ausnahmslos einzuhalten.
  • Betreten von Innenräumen nur mit MN-Maske. Auch im Aussenbereich sind MN Masken verpflichtend überall dort, wo der Abstand von mehr als 1,5 Meter vermutlich nicht eingehalten werden kann – z.B. Steganlagen, Parkflächen, Bootsliegeplätze
  • Das Verweilen in der Sportstätte ist auf die Dauer der Sportausübung beschränkt.

Das Verantwortungsbewusstsein der Clubmitglieder in dieser besonderen Zeit gebietet es, alles zu
tun, um sich und die Anderen zu schützen !
Gesunder Menschenverstand und Solidarität gemeinsam mit fundiertem Wissen und Beachtung
effektiver Maßnahmen sind der Schlüssel zur Infektionsfreiheit in unserem Club!
Für das Club-/Vereinsgelände gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Das Club-/Vereinsgelände darf nur betreten werden, um zum Schiff zu gelangen, es für die Sportausübung vorzubereiten und notwendige Ausrüstung zum Schiff zu bringen; Lagerräume für Segel und Ausrüstung dürfen betreten werden, um Ausrüstung zu entnehmen und zurückzustellen.
  • Das Clubgebäude ist gesperrt
  • Die WC-Anlagen im Clubhaus sind geöffnet und dürfen stets nur von einer Person (ggf. mit Kind) benutzt werden

Stegbenutzung:

  • MN Maskenpflicht
  • Zudem Vorrang für Personen, die den Steg in Richtung Ufer verlassen Entgegenkommende Personen sollen am Ufer warten

Kranbenutzung:
Einhaltung der Abstandsregeln und Tragen der MN-Maske

Segeln ist nur für Einzelpersonen oder mit Personen der Hausgemeinschaften zuzüglich einer Person gestattet

01.04.2020 | Benutzung des Clubgeländes

Durch § 2 Satz 1 der Rechtsverordnung zum Coronavirus ist geregelt: “Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens sondern der Freizeitgestaltung dienen.“ Damit ist der Betrieb und die Nutzung aller bayerischen Häfen, das betrifft auch Werften, Bootsvermietungen, Schulungsbetriebe mit Sportgeräten etc., generell untersagt.
Untersagt ist auch der Transport von Sportgeräten zu Hafenanlagen. Ausnahmen gibt es nur bei Ausübung eines Gewerbes.
Durch diese Rechtsverordnung können theoretisch lediglich unorganisierte Wassersportler über einen öffentlichen oder privaten Zugang an und in das Wasser. Diese müssen und sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass zum einen die Gewässer überwiegend unbeaufsichtigt sind und im Falle eines Unfalls anderweitig benötigte Ressourcen unnötig gebunden werden.


Leider kann durch diese Regelung unser Segelsport vorläufig bis 19. April nicht ausgeübt werden.

Wir bitten alle Clubmitglieder sich an die Regelung zu halten und das Clubgelände bis auf weiteres nicht zu betreten.

Es geht bei Bekämpfung des Coronavirus schließlich um das Allgemeinwohl in Bayern.